- Wettbewerbsvereinbarungen
- 1. Abreden unter Mitbewerbern zur Festlegung der Grenzen des Wettbewerbs. Nach Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig, soweit die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten oder die Vorschriften des Kartellrechts in Deutschland verstößt.- 2. Vereinbarungen des Unternehmens mit ⇡ Handlungsgehilfen und entsprechende Vereinbarungen mit ⇡ Handelsvertretern, Gesellschaften etc.- Vgl. auch ⇡ Wettbewerbsklausel, ⇡ Wettbewerbsverbot.
Lexikon der Economics. 2013.