Wettbewerbsvereinbarungen

Wettbewerbsvereinbarungen
1. Abreden unter Mitbewerbern zur Festlegung der Grenzen des Wettbewerbs. Nach Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig, soweit die Vereinbarung nicht gegen die guten Sitten oder die Vorschriften des Kartellrechts in Deutschland verstößt.
- 2. Vereinbarungen des Unternehmens mit Handlungsgehilfen und entsprechende Vereinbarungen mit  Handelsvertretern, Gesellschaften etc.
- Vgl. auch  Wettbewerbsklausel,  Wettbewerbsverbot.

Lexikon der Economics. 2013.

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